Warten aufs Flugzeug: Diese Rechte haben Pauschalurlauber

Berlin · Die Freude auf den Urlaub ist groß: Doch die Laune ist schnell getrübt, wenn sich das Flugzeug um Stunden verspätet. Es gibt aber eine gute Nachricht für Pauschalurlauber: Sie können in diesem Fall den Reisepreis mindern.

Verspätet sich der Flug eines Pauschalurlaubs, dürfen die Urlauber den Reisepreis mindern. Allerdings ist eine Minderung des Preises erst möglich ab einer gewissen Verspätungsdauer: Nach der Rechtsprechung sind bis zu vier Stunden Verspätung ohne Anspruch hinzunehmen. Auf diesen Sachverhalt weist die Verbraucherzentrale in Berlin hin. Für jede weitere Stunde Flugverzögerung bestehe ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises in Höhe von fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises.

Auch für Pauschalreisen mit dem Flugzeug gilt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Gemäß dieser Verordnung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung zu, wenn ein Flug zum Beispiel annulliert wurde oder mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen eintrifft. Die Höhe der Zahlung richtet sich dabei nach der Länge des Flugs. Sie kann zwischen 250 und 600 Euro betragen.

Allerdings dürfen der Verspätung des Flugzeugs keine außergewöhnlichen Umstände zu Grunde liegen. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden deshalb, immer gleich bei der verantwortlichen Fluggesellschaft nach den Gründen für die Annullierung oder die Verspätung zu fragen: Ist zum Beispiel einfach die Dienstzeit der Besatzung der Maschine überschritten, und das Flugzeug kann aus diesem Grund nicht zur vorgegebenen Zeit starten, stellt das keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Wichtig ist auch, dass Pauschalurlauber eine Frist einhalten, um Flugmängel beim Reiseveranstalter zu melden. Sie sollten sich innerhalb eines Monats nach ihrer Rückkehr an den Veranstalter wenden. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, erklärt die Verbraucherzentrale aus Berlin . Sie rät, Forderungen an die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter per Einschreiben zu tätigen. Auf diese Weise stelle der Urlauber sicher, dass sie fristgerecht und beweisbar zugestellt werden.

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