Flugportale müssen Kunden kostenlose Bezahlart anbieten

Berlin · Buchungsportale für Flugreisen im Internet müssen Nutzern mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anbieten. Diese muss auf dem "gängigen und zumutbaren Wege" zur Verfügung stehen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärt.

Das hat der Bundesgerichtshofs bereits vor einiger Zeit entschieden (Az.: Xa ZR 68/09). Lediglich eine sehr spezielle Zahlungsform wie etwa eine bestimmte Kunden-Kreditkarte kostenlos anzubieten, sei illegal. Flugportale müssen laut einer EU-Verordnung alle Gebühren am Anfang des Buchungsprozesses angeben.

Tatsächlich ignorieren manche Anbieter die Rechtslage , fand der DAV heraus. Ein großes Buchungsportal zum Beispiel verlangte für die Zahlung mit einer gewöhnlichen Kreditkarte eine Bearbeitungsgebühr, die den Flugpreis von rund 75 auf 125 Euro erhöhte. Der DAV rät, solche Fälle mit einem Ausdruck des Bildschirminhalts zu belegen. Hat der Kunde zu viel gezahlt, bliebe allerdings oft nur der Weg der Klage. Deshalb sollten Nutzer gar nicht erst buchen, wenn sie auf einer Seite nur für die Bezahlmethode einen satten Aufschlag zahlen müssen.

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