Flugportale: Hohe Zahlungsgebühr nicht rechtens

Stuttgart · Hohe Gebühren auf Flugportalen sind nicht zulässig, doch sie sorgen bei Verbrauchern immer wieder für Unmut. Auf dem Portal flug.de zum Beispiel erhöhte sich der Preis in einem Fall von gut 70 auf mehr als 100 Euro, wenn der Nutzer eine gängige Kreditkarte wie Mastercard oder Visa auswählte, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kostenlos sei zu diesem Zeitpunkt nur die Zahlung mit der portaleigenen Kreditkarte oder der exotischen Debitkarte "Visa Electron" gewesen.

Die Verbraucherschützer klagten gegen diese Praxis und bekamen vor dem Landgericht Aschaffenburg zunächst Recht (Az.: 1 HK O 66/15). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil das Unternehmen Berufung einlegen will. Es erklärte, dass die Gebühren für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart zumeist von den Fluglinien bestimmt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dürften Unternehmen bei der Zahlung nur die Kosten in Rechnung stellen, die der Firma durch die Nutzung der jeweiligen Methode auch tatsächlich entstehen.

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