Bei Flugstreik: Kunden können Ersatzbeförderung fordern

Hannover · Bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks, wie er sich bei den Piloten von Germanwings ankündigt, haben Kunden der Fluggesellschaft grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen.

Die Alternative: Der Kunde überlässt es der Fluggesellschaft, ihn auf andere Weise ans Ziel zu transportieren. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover . Er rät Verbrauchern allerdings, sich für die Ersatzbeförderung zu entscheiden. Anderenfalls zahlten sie oft drauf. Die Fluggesellschaft habe meist mehr Möglichkeiten, zu dem ausgefallenen Flug eine Alternative zu finden, als der einzelne Fluggast.

Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Passagiere nicht. Streik sei ein außergewöhnlicher Umstand im reiserechtlichen Sinn, so Degott. Der Fluganbieter sei aber verpflichtet, alles zu tun, um die Streikfolgen abmildern. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie eine Maschine trotz Streiks mit möglichst wenig Verspätung starten lassen muss, sofern das möglich ist.

Ist ein Flugausfall oder eine Verspätung nicht zu verhindern, muss sich der Anbieter um seine Kunden kümmern. Passagiere haben dann Anspruch auf Verpflegung, etwa in Form von Gutscheinen, die sie in Flughafenrestaurants einlösen können. Falls sich der Flug um einen Tag verschiebt, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Übernachtung tragen.

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