Beim Abbiegen Motorrad gerammt

Saarbrücken · (np) Will ein Autofahrer nach links abbiegen, muss er darauf achten, dass er nicht überholt wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken .Auf einer Landstraße wollte ein Autofahrer links abbiegen.

Kurz zuvor hatte die hinter ihm fahrende Motorradfahrerin zum Überholen angesetzt. Als der Mann links ausscherte, traf er das Motorrad seitlich. Die Fahrerin wurde hochgeschleudert und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Sie verlangte Schadensersatz und 50 000 Euro Schmerzensgeld . Der Autofahrer meinte, die Motorradfahrerin hätte nicht überholen dürfen. Er hätte geblinkt, sich bereits zur Mitte hin eingeordnet und seine Geschwindigkeit verringert. Das Gericht entschied jedoch, grundsätzlich dürfe man nur abbiegen, wenn man niemanden gefährde. Die Motorradfahrerin habe ordnungsgemäß überholt. Es spreche alles dafür, dass der Mann die Schuld trage. Angesichts der schweren Verletzungen müsse er Schmerzensgeld in der geforderten Höhe zahlen (Az.: 4 U 187/13).

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