Berlin Dubioser Vertrag mit Lebenspartner

Berlin · (dpa) Das Finanzamt erkennt Verträge zwischen Angehörigen steuerlich nur an, die auch unter Fremden üblich sind. Das sei rechtens, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: 1 K 699/19).

Im verhandelten Fall lebte eine Immobilienbesitzerin mit ihrem Partner im Obergeschoss ihres Hauses. Der Lebensgefährte überwies ihr monatlich einen als Miete bezeichneten Betrag in Höhe von 350 Euro und hatte einen Mietvertrag über die hälftige Wohnung. Dennoch berücksichtigte das Finanzamt die Verluste aus der Vermietung nicht.

Nach Ansicht des Finanzgerichts zu Recht. Das Mietverhältnis halte einem sogenannten Fremdvergleich nicht stand. Ein normaler Mieter lasse sich nicht auf die bloße Mitnutzung der Wohnung ohne Privatsphäre und ohne individuell und abgrenzbar zugewiesene Wohnräume ein.

„Wer mit einem Verwandten oder einer nahestehenden Person zum Beispiel einen Arbeits- oder Mietvertrag abschließt, sollte darauf achten, dass der Angehörige keine Vorteile erlangt, die man einer fremden Person nicht gewährt hätte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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