Immobilien Wohnung nicht nur für Feriengäste
München · Eine Ferienwohnung muss nicht nur ausschließlich an „echte“ Feriengäste vermietet werden. Wenn ein Vermieter – um die Wohnung besser „auszulasten“ – diese wochen- oder monatsweise zum Beispiel an Dienstreisende oder Montagearbeiter vergibt, sei ihm eine „Einkunftserzielungsabsicht“ zuzusprechen, urteilte der Bundesfinanzhof.
16.05.2019
, 20:01 Uhr
Das ist deswegen von Bedeutung, weil dann vom Finanzamt auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung anerkannt werden. (AZ: IX R 37/17)