Immobilien Wohnung nicht nur für Feriengäste

München · Eine Ferienwohnung muss nicht nur ausschließlich an „echte“ Feriengäste vermietet werden. Wenn ein Vermieter – um die Wohnung besser „auszulasten“ – diese wochen- oder monatsweise zum Beispiel an Dienstreisende oder Montagearbeiter vergibt, sei ihm eine „Einkunftserzielungsabsicht“ zuzusprechen, urteilte der Bundesfinanzhof.

Das ist deswegen von Bedeutung, weil dann vom Finanzamt auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung anerkannt werden. (AZ: IX R 37/17)

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