Mietrechtstipp Alter Mietvertrag bleibt ein wichtiges Dokument

Berlin · Nach dem Umzug in eine neue Wohnung ist der alte Mietvertrag eigentlich wertlos, allerdings sollten Mieter ihn nicht gleich entsorgen, rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in der „Mieter Zeitung“.

Der Grund: Die Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis betrage drei Jahre. Auch Übergabeprotokolle sollten aufgehoben werden. So lasse sich im Ernstfall schneller beweisen, wer im Recht ist. Im laufenden Mietverhältnis sei es stets ratsam, Nebenkostenabrechnungen aufzubewahren. Denn ein Teil der Kosten könne beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Kosten müssten aber im Zweifel nachgewiesen werden. Außerdem könnten Abrechnungen noch bis zu ein Jahr nach ihrem Erhalt reklamiert werden. Dafür müsse man ebenfalls die Unterlagen parat haben.

(dpa)
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