Verbrauchertipp Kleinkinder bei Privathaftpflicht oft nicht mitversichert

Heidelberg · (dpa) Kinder gelten bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr als nicht deliktfähig. Sie können nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sie verursacht haben. Auch Eltern müssen in der Regel nicht haften, solange sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.

Dennoch sind Kinder in vielen Haftpflichtversicherungen ihrer Eltern mitversichert. Allerdings gelten je nach Versicherung unterschiedliche Altersgrenzen, wie eine Auswertung von 239 Familien-Tarifen von 46 Versicherern durch das Vergleichsportal Verivox zeigt. Demnach sind deliktunfähige Kinder in 27 Tarifen nicht mitversichert. Gibt es eine Mitversicherung, zogen 66 der Unternehmen eine Höchstgrenze bei 3000 bis 30 000 Euro.

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