Verbrauchertipp Hinterbliebenenrente für volljährige Waise

Berlin · (dpa) Sind ein oder beide Elternteile gestorben, erhalten Kinder grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch wenn sie volljährig sind, können sie Hinterbliebenenrente bekommen.

Das gilt, wenn sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren oder sich für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst entscheiden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Waisenrente zahlt die Rentenversicherung maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Abitur und Studium, darf allerdings höchstens vier Kalendermonate betragen.

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