Verbrauchertipp Jobticket oft besser als Lohnerhöhung

Berlin · Zuschüsse des Arbeitgebers für Bus und Bahn sind seit Jahresbeginn steuerfrei.

 Ein steuerfreies Jobticket oder ein Zuschuss zum Fahrticket bringt Beschäftigten oft Vorteile.

Ein steuerfreies Jobticket oder ein Zuschuss zum Fahrticket bringt Beschäftigten oft Vorteile.

Foto: dpa/Jan Woitas

(dpa) Wer mit seinem Arbeitgeber über ein höheres Monatsgehalt feilscht, sollte auch an steuerfreie Extras denken. In vielen Fällen könne es sich lohnen, statt eines kleinen Gehaltsplus ein steuerfreies Jobticket oder einen Zuschuss zum Fahrticket auszuhandeln, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Seit Jahresbeginn sind Jobtickets oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrkarten für Bus und Bahn grundsätzlich steuerfrei, während Gehaltserhöhungen der regulären Einkommensteuer unterliegen. Voraussetzung für das steuerfreie Ticket oder den Zuschuss ist, dass dies zusätzlich zum bisher vereinbarten Arbeitslohn gezahlt wird.

Wird das Ticket dagegen auf den bisherigen Arbeitslohn angerechnet, ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsumwandlung vorgenommen, gibt es keine Steuerbefreiung. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Verwaltungsschreiben klargestellt.

Bei Arbeitnehmern, die das steuerfreie Extra erhalten, wird die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsprechend gekürzt. „Im Regelfall lohnt sich das Jobticket, wenn der Arbeitsweg regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird“, sagt Klocke.

Denn die Entfernungspauschale stellt nur eine Verrechnungsposition bei der Steuererklärung dar, während das Jobticket beziehungsweise der Arbeitgeberzuschuss meist hochwertiger sind und neben den beruflichen Fahrten auch privat mitbenutzt werden können. Die Entfernungspauschale wird allerdings auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer das Ticket nicht oder kaum für den Arbeitsweg oder privat nutzt, schreibt das Finanzministerium.

Für das kommende Jahr plant der Gesetzgeber sogar eine Ausweitung der Jobticketregelung. Dann ist voraussichtlich eine Pauschalbesteuerung ohne Kürzung der Entfernungspauschale möglich.

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