Rat der Lohnsteuerhilfe Jobticket ist seit Anfang des Jahres wieder steuerfrei

München · Stellt ein Unternehmen seinen Beschäftigten kostenlos ein Monats- oder Jahresticket für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung, muss der geldwerte Vorteil für diesen Sachbezug vom Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres nicht mehr versteuert werden.

Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in München aufmerksam.

Auch finanzielle Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kosten von Fahrkarten für Bus und Bahn sind seit Anfang des Jahres von der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht befreit.

Wichtig zu beachten: Der Steuervorteil gilt nicht, wenn die Fahrkarte oder der Zuschuss zu den Ticketkosten in Form einer Entgeltumwandlung gewährt wird. Der Bonus für Bus und Bahn muss also zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgen.

(dpa)
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