Energiepreise Höherer Energiepreis muss klar erkennbar sein

Berlin · (dpa) Erhöht ein Energieversorger seine Preise, muss er Kunden darüber verständlich und transparent aufklären. Das ergibt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 2 U 66/17). Denn ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Es reiche nicht aus, die Preiserhöhung in einem allgemeinen Informationsschreiben zur Unternehmens- und Preisentwicklung anzukündigen und den Hinweis auf das Recht zur Sonderkündigung im letzten Abschnitt einzubauen.

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