Energiepreise Höherer Energiepreis muss klar erkennbar sein
Berlin · (dpa) Erhöht ein Energieversorger seine Preise, muss er Kunden darüber verständlich und transparent aufklären. Das ergibt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 2 U 66/17). Denn ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
15.04.2018
, 20:49 Uhr
Es reiche nicht aus, die Preiserhöhung in einem allgemeinen Informationsschreiben zur Unternehmens- und Preisentwicklung anzukündigen und den Hinweis auf das Recht zur Sonderkündigung im letzten Abschnitt einzubauen.