Finanzgericht Selbst bezahlte Kosten bei Krankheit nicht absetzbar

München (dpa) Privat Krankenversicherte können Krankheitskosten selbst tragen, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen. Dann ist es allerdings nicht möglich, diese Kosten steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: X R 3/16). Steuerlich abziehbar können nach Ansicht der Richter nur solche Ausgaben sein, mit denen man seinen Versicherungsschutz erlangt.

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