Schufa-Auskunft Einblick in die eigenen Schufa-Daten

Berlin · Kunden haben ein Anrecht darauf, Einträge bei Auskunfteien zu kontrollieren.

 Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa gespeichert hat.  Foto: Jens Kalaene/dpa

Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa gespeichert hat. Foto: Jens Kalaene/dpa

Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

(dpa) Bei vielen Geschäften kommt es auf die Bonität des Kunden an, etwa beim Abschluss eines Handyvertrages oder beim Einkauf im Internet. Wie es um die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern bestellt ist, können Unternehmen über Wirtschaftsauskunfteien erfahren, die entsprechende Daten speichern.

Kunden sollten ihre Daten jedoch im Blick behalten, denn nicht immer sind sie korrekt. Die bekannteste Auskunftei ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), weitere sind Creditreform und Bürgel. Sie erfassen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Informationen über Leasingverträge,  Girokonto, Kreditkarte, Handy-Verträge oder Kundenkonten im Handel. Die Daten werden laufend aktualisiert, da einige Angaben regelmäßig gelöscht werden müssen.

Wer Einblick in seine Daten bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Bei der Schufa können Verbraucher auf der Internetseite (www.meine-schufa.de) ein Formular für die sogenannte Eigenauskunft herunterladen. Kostenlos sei hier allerdings nur eine Übersicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt die Stiftung Warentest. Die anderen dort angebotenen Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Auskunfteien müssen sicherstellen, dass die Daten an die richtige Person geschickt werden. Daher wird mitunter eine Kopie des Ausweises verlangt. In diesem Fall sollten Verbraucher alle Daten schwärzen, die die Auskunftei nicht benötigt, zum Beispiel die Personalausweisnummer.

Stimmen Daten nicht, etwa weil ein längst gekündigtes Konto noch erfasst ist, sollten Verbraucher die Schufa schriftlich auffordern, die Einträge zu korrigieren, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Kann die Schufa innerhalb einer angemessenen Frist nicht überprüfen, ob die Daten richtig oder falsch sind, werden sie bis zur Klärung gesperrt. Es ist auch möglich, parallel die Berichtigung der Daten vom jeweiligen Vertragspartner der Schufa, etwa einer Bank, zu verlangen.

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