Schufa darf ihre Formel geheim halten

Karlsruhe · Verbraucher müssen sich mit der bisherigen Auskunftspraxis bei der Schufa zufriedengeben. Seine Rechenformeln für die Kreditwürdigkeit darf das Unternehmen weiter für sich behalten, entschied gestern der Bundesgerichtshof.

Die Wirtschaftsauskunftsdatei Schufa muss Verbraucher nicht darüber aufklären, wie sie deren Kreditwürdigkeit genau berechnet. Angaben, die Rückschlüsse auf die Berechnungsformeln der Schufa erlauben, seien Teil des Geschäftsgeheimnisses und müssen nicht mitgeteilt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil (Az: VI ZR 156/13).

Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt. Nun überprüften die obersten Richter zum ersten Mal, ob der Umfang dieser Auskunft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Schufa begrüßte das Urteil. Damit bekräftige der BGH die Rechtsprechung in ähnlichen Verfahren, erklärte ein Sprecher. Enttäuscht zeigte sich die Klägerin. Sie hatte ein Auto kaufen und über einen Kredit der BMW-Hausbank finanzieren wollen. Dies gelang ihr aber wegen zunächst nachweislich falscher Schufa-Auskünfte erst im dritten Anlauf. Sie wollte deshalb über die von der Schufa übermittelten Daten zu ihrem sogenannten Score-Wert hinaus grundsätzlich wissen, wie dieser Wert zustandekam.

Die Klägerin berief sich dabei auf das Datenschutzgesetz. Dort heißt es, dass Auskunftsdateien den Betroffenen "das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" erläutern müssen. Laut Urteil findet diese Aufklärungspflicht aber ihre Grenze an dem auch nach EU-Recht schützenswerten Geschäftsgeheimnis der Schufa.

Die Schufa ermittelt ihre Werte aus der Adresse, bestehenden Kreditkarten, Ratenzahlungsgeschäften sowie gegebenenfalls aus Zahlungsausfällen, Leasingverträgen oder auch Mobilfunkkonten. Nach eigenen Angaben speichert die Schufa über 66 Millionen Daten von Privatpersonen und vier Millionen Daten zu Unternehmen. Sie erteilt etwa 680 000 Auskünfte im Jahr.

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