Messenger-Alternativen Es muss nicht immer Whatsapp sein

Berlin · Bei Kurznachrichtendiensten können Nutzer nie genau wissen, wo ihre Daten abgespeichert werden.

Kurznachrichtendienste haben Zugriff auf zahlreiche persönliche Informationen. Nutzer müssen ihr Programm daher sorgfältig auswählen.

Kurznachrichtendienste haben Zugriff auf zahlreiche persönliche Informationen. Nutzer müssen ihr Programm daher sorgfältig auswählen.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Christin Klose

Der Kurznachrichtendienst Whatsapp gehört zu den beliebtesten seiner Art. Doch die Software ist seit 2014 Teil des Facebook-Konzerns, der schon mehrfach dadurch aufgefallen ist, dass er mit den Daten seiner Nutzer zu sorglos umgeht. Mehr noch, die US-Firma räumt sich in den Whatsapp-Nutzungsbedingungen das Recht ein, für alle Unternehmen ihrer Gruppe Daten aus dem Kurznachrichtendienst zu ziehen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer das nicht will, kann auf einen von zahlreichen anderen Kurznachrichtendiensten umsteigen.

Die Verbraucherschützer haben sich sechs beliebte Dienste angesehen, die zumindest ein Minimum an Datensicherheit einhalten. Sie verwenden die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei dieser Art der Verschlüsselung werden Nachrichten so übertragen, dass nur Sender und Empfänger sie lesen können. Im Test waren die Programme Threema, Hoccer, Ginlo (bis vor Kurzem noch ­SIMSme), Telegram, Signal und Wire.

Hoccer und Threema können verwendet werden, ohne dass der Nutzer persönliche Informationen über sich preisgibt. Hoccer speichert laut der eigenen Datenschutzerklärung ausschließlich eine zufällig generierte Kunden-Identifikationsnummer nebst automatisch generiertem Passwort des Nutzers. Threema speichert die Telefonnummer und verschlüsselte E-Mail-Adresse des Nutzers nur auf Wunsch. Außerdem können die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Kontakte abgeglichen werden, um Freunde zu finden. Der Dienst speichere die Daten aus dem Adressbuch nur vorübergehend, so die Verbraucherzentrale.

Der Dienst Ginlo funktioniert nur, wenn das Nutzerkonto mit einer Telefonnummer verknüpft wird. Besonders achtgeben sollten Nutzer nach Angaben des Anbieters auf ihr eigenes Passwort, wer es verliere, könne nicht mehr auf das Konto zugreifen. Im Test der Verbraucherzentralen stellte sich heraus, dass ein Nutzer für andere Anwender der App unsichtbar bleibt, bis er der Anwendung den Zugriff auf die Kontakte in seinem Adressbuch erlaubt.

Auch Wire lässt sich nicht nutzen, wenn nicht Name und Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Da der Dienst übergreifend auf Smartphone und Rechner genutzt werden kann, würden Nachrichten verschlüsselt auf Servern zwischengespeichert bis diese zugestellt seien, erklären die Verbraucherschützer. Der Anbieter behalte sich vor, Daten an Dritte unter gewissen Voraussetzungen weiterzugeben, etwa um seine Rechte zu schützen.

Bei Signal müssen Nutzer ebenfalls ihr Konto mit der eigenen Telefonnummer verknüpfen. Auch ein Nutzername wird verlangt, aber der Dienst gibt sich auch mit Pseudonymen zufrieden. Der Anbieter stellt keine Datenschutzerklärung auf Deutsch zur Verfügung und räumt sich das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen Nutzerdaten mit Dritten zu teilen.

Telegram hat ebenfalls keine Datenschutzerklärung auf Deutsch. Auch bei diesem Dienst ist es notwendig, das Nutzerkonto mit der Telefonnummer zu verknüpfen. Außerdem fordere die App, dass Nutzer einen Vornamen angeben, erläutert die Verbraucherzentrale. Nachrichten würden standardmäßig auf den Servern des Anbieters gespeichert, damit sie auf mehreren Geräten jederzeit abgerufen werden können. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten nur die sogenannten Secret-Chats. Wer dem Programm den Zugriff auf das Adressbuch verwehre, könne sich gar nicht erst mit anderen Nutzern des Dienstes unterhalten, erläutern die Verbraucherschützer. Werde der Dienst sechs Monate lang nicht genutzt, würden die Nutzerdaten automatisch gelöscht.

Selbstzerstörende Nachrichten Bei Signal, Ginlo, Telegram und Wire lassen sich Nachrichten mit Selbstzerstörung versenden. Der Nutzer kann eine bestimmte Zeit angeben, in der die Nachricht verfügbar ist, bevor sie für den Empfänger verschwindet. Allerdings könne der Nachrichteninhalt unter Umständen anderweitig gespeichert werden, etwa durch Bildschirmfotos, geben die Verbraucherschützer zu bedenken.

Wie man Whatsapp endgültig loswird Wer den Kurznachrichtendienst nicht mehr nutzen möchte, muss mehr tun als nur die App zu deinstallieren. Nutzer müssen auch ihr Konto löschen, bevor sie die Anwendung entfernen. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite. Die finden Nutzer, wenn sie im Bereich „Digitale Welt“ den Suchbegriff „Messenger“ eingeben. Die Lösch-Anleitung findet sich am unteren Ende der Seite.

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