Verhandlung in Leipzig Linksradikale Internetplattform bleibt verboten

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das Verbot der linksradikalen Internet-Plattform Linksunten.Indymedia bestätigt. Es wies Klagen dagegen ab.

 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Verbot des Portals Linksunten.Indymedia für rechtens erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Verbot des Portals Linksunten.Indymedia für rechtens erklärt.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Die linksradikale Internet-Plattform Linksunten.Indymedia bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig entschieden. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). Linksunten.Indymedia sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 gebildet habe, um eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, zur Urteilsbegründung.

Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte Kraft. Vier Männer und eine Frau hatten als Einzelpersonen geklagt. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie nur vom Innenministerium konstruiert worden. „Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte“, sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Anwälte der Kläger kündigten an, mit den Fällen wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie sehen Grundrechte beschnitten. Der Zweck des Vereinsverbots sei „ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen“, sagte Rechtsanwalt Sven Adam, der einen Kläger vertrat. Das Bundesinnenministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgesprochen. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Die Verhandlung in Leipzig knapp zweieinhalb Jahre später fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Am Samstag war es bei einer Solidaritäts-Demonstration gegen das Verbot der Internet-Plattform zu Krawallen gekommen.

Das Verbot der Plattform ist umstritten. Kritiker wie die Reporter ohne Grenzen etwa werten es als Angriff auf die Pressefreiheit, weil die Seite trotz extremistischer Gewaltaufrufe auch ein journalistisches Portal gewesen sei. Dass es komplett mit allen legalen Inhalten verboten worden sei, sei unverhältnismäßig, sagte ein Sprecher der Organisation.

(dpa)
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