Mehr Schutz bei Abmahnungen

Berlin · Wer illegal Filme oder Musik im Internet tauscht, verstößt gegen das Gesetz und muss mit einer Abmahnung rechnen. Doch die Gebühren, die Abmahnanwälte von den Betroffenen fordern, sind häufig unverhältnismäßig hoch, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Und das, obwohl der Bund noch vor drei Jahren ein Gesetz zur Begrenzung von Abmahnkosten verabschiedet habe. Deswegen gehen Verbraucherschützer jetzt in die Offensive.

Würden Verbraucher wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt, einigten sie sich oft außergerichtlich mit Abmahnkanzleien. Trotz eines 2013 in Kraft getretenen Gesetzes, das überzogene Anwaltsgebühren verhindern sollte, seien die Vergleichsforderungen der Kanzleien nach wie vor übertrieben, gar um 15 Prozent gestiegen, kritisieren die Verbraucherzentralen .

Nachbesserung beim Gesetz

Nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sei der Streitwert solcher Verfahren auf eine oberste Grenze von 1000 Euro festgelegt. Bei diesem Streitwert dürften die Anwaltsgebühren nicht mehr als 124 Euro betragen. Sie setzen sich aus der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (104 Euro) und der Pauschale für Post und Telekommunikation (20 Euro) zusammen. Abgemahnte zahlten zurzeit jedoch durchschnittlich 872 Euro. "Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen", fordert Lina Ehrig, vom Bundesverband der Verbraucherzentralen .

Doch warum sind die Abmahngebühren so hoch? Es gebe im Gesetz Ausnahmen und die seien nicht klar geregelt, erklärt Ehrig. So könne die Obergrenze von 1000 Euro "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls" durchaus überschritten werden. Weil die Abmahnanwälte diese Lücke ausnutzten, müsse die Ausnahmeregel der sogenannten Unbilligkeit gestrichen werden, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentrale.

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