Keine Lieferkosten für Online-Käufer bei Widerruf

Potsdam · Wenn Verbraucher nach Internetbestellungen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen sie keine Lieferkosten zahlen. Steht ein solcher Passus in einer Widerrufsbelehrung, so verstößt er gegen geltende Bestimmungen und ist unwirksam, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Allenfalls die Kosten für die Rücksendung müsse der Käufer tragen. Die Kosten für die Zusendung auch auf ihn abzuwälzen, sei aber laut Gesetz nicht zulässig.

Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben einen Internetshop abgemahnt, der in der Widerrufsbelehrung erklärt hatte, im Falle eines Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen mit Ausnahme der Versandkosten zu erstatten. Inzwischen wird die strittige Klausel nicht mehr verwendet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort