Urteil Parkplatz erhöht den Wohnwert

Berlin · Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist das Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist.

In dem konkreten Fall vor dem Landgericht Berlin ging es um eine Mieterhöhung, die ein Vermieter verlangte und sich auch auf den Parkplatz bezog. Der Mieter bestritt die Wohnwerterhöhung“, weil er für den Stellplatz zahle (hier 69 Euro pro Monat). Das Gericht sah in dem Parkplatzangebot dennoch eine Wohnwerterhöhung. (LG Berlin, 64 S 92/18)

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