Immobilien Schlüssel sicher an Vermieter übergeben

Krefeld (wbü) Nach dem Ende eines Mietverhältnisses muss der Mieter dafür sorgen, dass die Schlüssel für die Wohnung zurück an den Vermieter gehen. Es reicht nicht, wenn er die Schlüssel ohne Ankündigung zurückschickt.

Gehen die Schlüssel verloren, so gilt die Mietsache nicht als zurückgegeben. Im aktuellen Fall behauptete der Mieter, die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt, die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters geworfen und die Schlüssel mit seinem Namen versehen zu haben. Mit der kommentarlosen Übersendung der Schlüssel sei die Rückgabepflicht nicht erfüllt worden. (LG Krefeld, 2 T 28/18)

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