Immobilien Glockengeläut muss toleriert werden

Karlsruhe · Das Geläut von Kirchenglocken müssen die Nachbarn des Gotteshauses hinnehmen. Diese Rechtsprechung bekräftigte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az.: .4 U 17/18). „Die vom Glockenturm ausgehenden Geräuschimmissionen von nur zweimal am Tag und für jeweils nur zweieinhalb Minuten sind unwesentlich und daher zu dulden“, befanden die Richter.

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