Immobilien Glockengeläut muss toleriert werden
Karlsruhe · Das Geläut von Kirchenglocken müssen die Nachbarn des Gotteshauses hinnehmen. Diese Rechtsprechung bekräftigte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az.: .4 U 17/18). „Die vom Glockenturm ausgehenden Geräuschimmissionen von nur zweimal am Tag und für jeweils nur zweieinhalb Minuten sind unwesentlich und daher zu dulden“, befanden die Richter.
22.11.2018
, 20:05 Uhr