Immobilien Studenten-WG auch in einem Haus erlaubt

Koblenz · Ein Wohnhaus darf auch in einem reinen Wohngebiet von einer Studenten-WG genutzt werden. Diese Auffassung vertrat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil (Az.: 8 A 10680/16). Der Nachbar hatte argumentiert, dass es sich hierbei um einen „gewerblichen Beherbergungsbetrieb mit ständig wechselnden Bewohnern“ handele, was in einem Wohngebiet nicht zulässig sei.

Das sahen die Richter anders.

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