Immobilien Kündigung nach Holzhammer-Methode
Melsungen · Schlägt ein Mieter die Wohnungstür eines anderen Mieters im Haus mit einem Holzhammer ein, so dass sie ausgetauscht werden muss, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Hier helfe auch keine späte Reue, so die Richter des Amtsgerichts Melsungen (Az.: 4 C 325/17-70).
15.11.2018
, 20:00 Uhr