Immobilien Wenn Architekt bezahlt ist, hat es sein Bewenden
Kiel · Hat ein Bauherr „vorbehaltlos“ die Schlussrechnung eines Architekten bezahlt und die „Fertigungsanzeige“ widerspruchslos hingenommen, so hat es damit sein Bewenden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Schleswig-Holstenische Oberlandesgericht (Az.: 7 U 90/17). Er könne nicht ein Jahr später mit einer „Mängelrüge“ um die Ecke kommen.
22.11.2018
, 20:05 Uhr