Arbeitsrechtsurteil Es gibt keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage

Düsseldorf · Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Das gilt jedoch vor allem für zusammenhängenden Urlaub. Einen Anspruch darauf, regelmäßig halbe Urlaubstage zu bekommen, gibt es nicht.

Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor, auf das der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verweist. Das Bundesurlaubsgesetz gewähre keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage ohne jegliche Einschränkung.

(dpa)
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