Arbeitsrechtsurteil Es gibt keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage
Düsseldorf · Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Das gilt jedoch vor allem für zusammenhängenden Urlaub. Einen Anspruch darauf, regelmäßig halbe Urlaubstage zu bekommen, gibt es nicht.
14.06.2019
, 20:02 Uhr
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor, auf das der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verweist. Das Bundesurlaubsgesetz gewähre keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage ohne jegliche Einschränkung.