Kasse kann Krankengeld verweigern Die Krankenkasse hat ein Prüfrecht

Berlin/Dortmund · Wer wegen Gesundheitsproblemen über längere Zeit nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Es kann aber sein, dass ein Attest vom Arzt allein dafür nicht ausreicht.

Kassen haben das Recht, jeden Fall überprüfen zu lassen. Der Arzt muss in diesem Fall keine Gewähr dafür übernehmen, dass sein ursprüngliches Attest als Beweis ausreicht. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein hin. Komme die Kasse zu einem anderen Urteil, hätten Patienten daher keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das aberkannte Krankengeld ersetzt.

(dpa)
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