Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: Urlaub im Ausland trotz Krankenschein

Berlin · Wenn ein Arbeitnehmer langfristig krankgeschrieben ist, kann er in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Urlaub machen. Zunächst sollte er jedoch Rücksprache mit seinem Arzt halten.

Bezieht jemand Krankengeld und verbringt den Urlaub innerhalb Deutschlands, wird die Leistung weitergezahlt, erklärt der Verband der Ersatzkassen (vdek).

Reist die Person jedoch ins Ausland, erhalte sie meist kein Krankengeld. Ausnahme: Die Krankenkasse hat zuvor dem Urlaub ausdrücklich zugestimmt. Das passiere in der Regel jedoch nur, wenn die Reise den Heilungsprozess nicht gefährdet. Dies müsse ein ärztliches Attest, das der Kasse vorliegt, bestätigen. Der Anspruch auf Krankengeld bestehe außerdem für den gesamten Urlaubszeitraum nur dann, wenn die Krankschreibung auch für diesen Zeitraum gelte. 

(dpa)
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