Saar-Möbelhandel muss für Recycling in Frankreich zahlen

Saarbrücken · Der Saar-Möbelhandel muss bei Verkäufen nach Frankreich auf der Rechnung auch die Kosten für das Recycling angeben. Dabei gibt es aber noch Klärungsbedarf, teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) des Saarlandes mit.

Seit Mai ist der Möbel-Handel in Frankreich auch für das Recycling verantwortlich. Die Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung gilt zwar primär für Hersteller, Händler und Importeure in Frankreich. Aber auch deutsche Möbelhäuser im Grenzraum sind betroffen, wenn sie ihre Ware an Privatkunden nach Frankreich ausführen.

Künftig muss zu jedem einzelnen Möbelstück auf der Rechnung der Aufschlag für das Recyclingsystem ausgewiesen werden. Je nach Möbelart richtet sich dieser nach Gewicht oder Größe des Möbelstücks. "Das Problem ist, dass die deutschen Hersteller und Lieferanten diese Angaben noch nicht liefern können", sagt Christian Wegner von der IHK. Auch müssten sich die Unternehmen bei den Rücknahmesystemen Eco-Mobilier (Haushalte) oder Valdelia (Büromöbel) registrieren lassen. Um zu klären, wie hoch die Kosten für die Möbelhäuser sein werden, strebt die IHK Saarland zeitnah ein Treffen mit der deutsch-französischen Auslandshandelskammer und Eco-Mobilier an.

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