Hartz-IV-Betrüger werden künftig schneller bestraft

Nürnberg · Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann stärker gegen falsche Angaben zu Hartz-IV vorgehen. Künftig drohen schon beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe Geldbußen von bis zu 5000 Euro, wenn Erbschaften oder Vermögen verschwiegen werden. Diese Weisung hat die BA jetzt erlassen, nachdem im August eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten war. Bislang wurden nur Fälle geahndet, in denen Hartz-IV-Bezieher Änderungen ihrer Vermögenslage während des laufenden Bezugs verheimlichten.

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