Falschparkern drohen künftig höhere Strafen

Berlin/Saarbrücken. Die unter großer Finanznot leidenden deutschen Städte und Gemeinden können mit höheren Einnahmen rechnen: Künftig müssen Autofahrer teilweise 100 Prozent mehr bezahlen, wenn sie ohne Parkscheibe parken oder die Parkzeit überschreiten. Das geht aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt

Berlin/Saarbrücken. Die unter großer Finanznot leidenden deutschen Städte und Gemeinden können mit höheren Einnahmen rechnen: Künftig müssen Autofahrer teilweise 100 Prozent mehr bezahlen, wenn sie ohne Parkscheibe parken oder die Parkzeit überschreiten. Das geht aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Für die Kommunen komme es durch die "Anhebung des Verwarnungsgeldes voraussichtlich zu Mehreinnahmen", verspricht das Ressort von Peter Ramsauer (CSU). Außerdem erhofft sich das Ministerium durch die Maßnahme einen erzieherischen Effekt bei den Autofahrern.

Schon jetzt sind Strafzettel ein Kassenschlager. Laut einer kürzlich veröffentlichten Schätzung kassierten die Kommunen 2011 rund 450 Millionen Euro nur durch Knöllchen. Ab April 2013 dürften noch einige Millionen hinzukommen. Wer dann die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschreitet, weil er länger beim Arzt sitzt oder mehr Zeit fürs Einkaufen benötigt, zahlt künftig zehn Euro statt wie bisher fünf Euro. Jede weitere Überschreitung wird ebenfalls deutlich teurer: Bei bis zu einer Stunde sind 15 statt zehn Euro fällig, bei bis zu zwei Stunden 20 anstelle von 15 Euro, bei bis zu drei Stunden 25 statt 20 Euro. Und wer noch länger überzieht, muss 30 statt wie bisher 25 Euro zahlen. Laut Verordnung gelten die neuen Bußgelder für abgelaufene Parkuhren sowie für abgestellte Autos ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder ohne gültigen Parkschein.

Für das Ministerium sind die höheren Strafen nur konsequent. "In vielen Fällen steht das Verwarnungsgeld in keinem Verhältnis zur Parkgebühr", heißt es. Einige Verkehrsteilnehmer würden deshalb "bewusst auf die Zahlung der Parkgebühr verzichten" und stattdessen das geringere Verwarnungsgeld in Kauf nehmen. Somit habe die "präventive Wirkung der Verwarnungsgelder spürbar gelitten". Zugleich betont das Ministerium, dass die Verwarnungsgelder seit 1990 nicht mehr angepasst worden seien; die Bruttolöhne hätten sich bis 2010 aber um etwa 47 Prozent erhöht. Die Anhebung sei daher "verhältnismäßig".Foto: dapd

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