Bundestag beschließt Einführung eines "Großen Familiengerichts"

Berlin. Der Bundestag hat grünes Licht für die Einführung eines "Großen Familiengerichts" gegeben. Das Parlament verabschiedete am Freitag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Berlin. Der Bundestag hat grünes Licht für die Einführung eines "Großen Familiengerichts" gegeben. Das Parlament verabschiedete am Freitag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Danach sollen sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung künftig von dem Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zu Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige oder Adoption sowie Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Zivilgericht zuständig ist, künftig Sache des Familiengerichtes werden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeiten, die nicht zu Familiensachen werden, sollen auf das neu zu schaffende Betreuungsgericht übergehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte in der Debatte, mit der Einführung des Großen Familiengerichts werde die Zersplitterung von Zuständigkeiten in diesem Bereich abgeschafft und für eine effektivere Arbeit der Gerichte gesorgt. Die Reform mache das Gerichtsverfahren in Familienfragen überschaubarer und vor allem kinderfreundlicher. Dazu sieht das Gesetz laut Zypries etwa eine Stärkung der Rechte von Kindern vor, deren Eltern sich scheiden lassen. ddp

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