Saarland scheitert mit Vorstoß zur Sicherungsverwahrung

Berlin/Saarbrücken. Der Bundesrat hat trotz Bedenken einiger Länder grünes Licht für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung gegeben. Die Mehrheit der Bundesländer sprach sich am Freitag für die vom Bundestag bereits beschlossene Reform aus

Berlin/Saarbrücken. Der Bundesrat hat trotz Bedenken einiger Länder grünes Licht für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung gegeben. Die Mehrheit der Bundesländer sprach sich am Freitag für die vom Bundestag bereits beschlossene Reform aus. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Straftäter, die erst nach dem Urteil psychische Auffälligkeiten zeigen, nicht mehr rückwirkend in Sicherungsverwahrung genommen werden können.Das Saarland und mehrere andere Länder, darunter Hamburg und Bayern, wollten die nachträgliche Therapieunterbringung mit in das Gesetz aufnehmen. Der Vorstoß fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die nachträgliche Verwahrung werde in ihrer Wirkung überschätzt. dpa

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