Bundestag beschließt geändertes VW-Gesetz

Berlin. Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Novellierung des VW-Gesetzes aus dem Jahr 1960 freigemacht. Das Parlament verabschiedete gestern am späten Abend fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2007

Berlin. Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Novellierung des VW-Gesetzes aus dem Jahr 1960 freigemacht. Das Parlament verabschiedete gestern am späten Abend fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2007. Mit der Novelle sollen nun beanstandete Regelungen aufgehoben werden. Dazu gehören die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, sowie das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben durfte. ddp

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