Prozess vorm Zweibrücker Landgericht Mehr als fünf Jahre Haft für Drogenhändler

Zweibrücken · Fünf Jahre und drei Monate Haft wegen Drogenhandels: So lautet das Urteil der Großen Strafkammer am Landgericht Zweibrücken unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Thomas für einen ledigen Maschinenführer aus der Südwestpfalz, der wegen Drogendelikten bereits vorbestraft war. Der geständige 26-jährige Drogen-Konsument – Marihuana und Amphetamin – will die Haftstrafe zu einer Entziehungskur nutzen, betonte sein Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rolf Schaumlöffel.

Fünf Jahre und drei Monate Haft wegen Drogenhandels:  So lautet das Urteil der Großen Strafkammer am Landgericht Zweibrücken unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Thomas für einen ledigen Maschinenführer  aus der Südwestpfalz, der wegen Drogendelikten bereits vorbestraft war. Der geständige 26-jährige Drogen-Konsument – Marihuana und Amphetamin – will die Haftstrafe zu einer Entziehungskur nutzen, betonte sein Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rolf Schaumlöffel.

Drogenfahnder aus Pirmasens entdeckten in der Wohnung des Angeklagten, unter anderem im Kühlschrank, im Gefrierfach, aber auch in einer Tupperdose, im Nachttisch und in  Tüten größere Mengen an Drogen, darunter Amphetamin, Haschisch, Ecstasy, verbotene Butterfly-Messer und Schlagringe.

Laut Ermittlungen der Drogenfahnder und der Staatsanwaltschaft und nach Überzeugung des Gerichts bestellte der Angeklagte selbst, aber auch über einen Kontaktmann, im sogenannten „Darknet“ auf der Plattform „Dream-Market“ zwischen Dezember 2016 und Mai 2017 immer wieder Drogen. Der Deckname des Angeklagten aus der Südwestpfalz lautete „Praydxxx“. Die Drogen kamen per Post. Als Zahlungsmittel nutzte der verurteilte Drogenhändler gerne Paysafe-Karten.

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