Prozess Liegestützen auf dem Altar

Saarbrücken · Kunst oder Blasphemie? Mit dieser Frage muss sich jetzt das Landgericht Saarbrücken beschäftigen.

 Der Künstler Alexander Karle macht  Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken. 								  Foto: Karle/Video Pressure to Perform/dpa  

Der Künstler Alexander Karle macht  Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.  Foto: Karle/Video Pressure to Perform/dpa  

Foto: dpa/Alexander Karle

(dpa) Der umstrittene Videofilm „Pressure to Perform“ („Leistungsdruck“) dauert nur eineinhalb Minuten: Er zeigt den Künstler Alexander Karle, wie er auf dem Altar der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken 27 Liegestütze macht. Doch damit habe er sich wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung strafbar gemacht, hatte das Amtsgericht Saarbrücken Mitte Januar befunden und den Künstler zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Weil Karle damals in Berufung ging, geht der Prozess am 10. Juli nun vor dem Landgericht Saarbrücken in eine neue Runde, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

„Ich hoffe, dass das Landgericht auf Freispruch entscheiden wird und somit die Videoarbeit ‚Pressure to Perform‘ als Kunst akzeptiert“, erklärte Karle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit würde es anerkennen, „dass das Recht der Kunst gegenüber dem Hausrecht überwiegt sowie dass keine Störung von Religionsfreiheit stattgefunden hat.“ Er blicke der Verhandlung zuversichtlich entgegen. Er habe nichts zu befürchten, „da ich im Guten gehandelt habe“, sagte er.

Seinem Verteidiger Robin Sircar zufolge habe Karle zu keinem Zeitpunkt Menschen oder die Kirche beleidigen oder verhöhnen wollen. „Es mag Unfug gewesen sein, aber ein beschimpfender Charakter war es nicht.“

Karle hatte bei der ersten Verhandlung erläutert, er wollte dem Altar, der eine gewisse Symbolkraft habe, „ein anderes Symbol zufügen“. Darüber, wie dies bei Gläubigen ankomme, habe er sich keine Gedanken gemacht. Er habe nicht erwartet, Gefühle zu verletzen.

Die Vorsitzende Richterin hatte damals betont: „Wenn ein Altar einer Turnmatte gleichgesetzt wird, wird objektiv eine Missachtung zum Ausdruck gebracht. Und selbst wenn man jetzt davon ausgeht, dass es sich hier tatsächlich um Kunst handelt, liegt es auch auf der Hand, dass Sie Ihre Kunstfreiheit nicht überall, jederzeit und an jedem Ort verwirklichen können.“ Ursprünglich sollte der Künstler nach einer Anzeige der katholischen Kirche eine Strafe in Höhe von 1500 Euro zahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, so dass der Fall vor Gericht landete. Die Diskussion, ob ein derartiger Vorgang unter die Kunst- oder Meinungsfreiheit falle, sorgte für bundesweites Medieninteresse.

(dpa)
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