Freund der Schwester erstochen

Frankenthal · Ein Mann stirbt, getötet vom Bruder seiner Freundin. Dieser ist nun wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht glaubt nicht, dass er aus Notwehr gehandelt hat.

 Hinter dieser Tür wurde Recht gesprochen. Foto: Uwe Anspach/dpa

Hinter dieser Tür wurde Recht gesprochen. Foto: Uwe Anspach/dpa

Foto: Uwe Anspach/dpa

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf den Freund seiner Schwester ist ein Mann im pfälzischen Frankenthal zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 23-Jährigen jetzt des Totschlags schuldig. Der ursprünglich wegen Mordes angeklagte Mann hatte gestanden, den Kontrahenten getötet zu haben. Er habe das aber nicht gewollt und bedauere das. Beim Kampf um ein Messer habe er zwei Mal "reflexartig" in Richtung des anderen gestochen, um zu verhindern, dass der die Waffe bekomme, hieß es in einer Erklärung, die der Anwalt des 23-Jährigen beim Prozessauftakt verlesen hatte.

Eine Notwehr schloss das Gericht aber aus. Der Angeklagte habe den Freund der Schwester zur Rede stellen wollen, da dieser bei einem früheren Gespräch die Beziehung geleugnet habe, sagte die Vorsitzende Richterin Alexandra Ulrich. Vor dem gemeinsamen Ausflug im Juni habe der Angeklagte ein Messer eingesteckt. Er habe gefürchtet, das Gespräch könne sich zu einem handfesten Streit entwickeln. Und die Lage eskalierte tatsächlich. Wie Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz, sagte Ulrich, es sei nicht definitiv festzustellen, inwiefern die Tat einem übersteigerten Ehrgefühl entsprungen sei. Das Mordmotiv des niedrigen Beweggrunds sei daher zweifelhaft.

Zu Prozessbeginn war Oberstaatsanwältin Brehmeier-Metz von Mord ausgegangen. Am Freitag rückte sie davon ab und sagte, es gebe mehrere Motive für die Tat. Etwa, dass der getötete Mann den Angeklagten belogen habe, als der ihn auf die Beziehung zur Schwester angesprochen hatte.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft wegen besonders schweren Totschlags gefordert hatte. Die Kammer sah es aber als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod des Opfers billigend in Kauf nahm.

Verteidiger Steffen Lindberg zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er hatte fünf Jahre Haft wegen minder schweren Totschlags gefordert. Der Bruder des Opfers trat als Nebenkläger auf. Sein Anwalt forderte lebenslange Haft wegen Mordes. Er will nun in Revision gehen.

Zum Alter des Getöteten hatte es unterschiedliche Angaben gegeben. Laut Akte war der Mann 1985 geboren. Sein Bruder hatte hingegen gesagt, der Tote sei 20 oder 21 Jahre alt gewesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort