Männer-Perücken werden nicht von der Kasse übernommen

Kassel · Haarlose Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Haarverlust sei bei Männern üblich, die Benachteiligung gegenüber Frauen daher gerechtfertigt, urteilte gestern das Bundessozialgericht . Ausnahmen könne es bei Kindern und jungen Männern bis etwa 30 Jahre geben, denen krankheitsbedingt auch Brauen, Wimpern und der Bartwuchs fehlten.

Damit wies das BSG einen heute 76-jährigen Mann aus Rheinland-Pfalz ab. Krankheitsbedingt leidet er seit seinem 45. Lebensjahr an vollständiger Haarlosigkeit. Hinzu kommt eine mit Sonnenempfindlichkeit verbundene Hautkrankheit. Seine Krankenkasse hatte ihm früher mehrfach eine Perücke bezahlt. Als er 2011 erneut einen Antrag stellte, lehnte die Kasse ab. Der Mann kaufte sich die ärztlich verordnete Kunsthaarperücke für 820 Euro aus eigener Tasche.

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