Patientin hat jedes Jahr Anspruch auf Echthaarperücke

Koblenz · (dpa) Leidet eine Frau unter totalem Haarausfall, hat sie Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, und das jedes Jahr aufs Neue. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden (Az.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16).

Einer Frau, die unter totalem Haarausfall leidet, bezahlte die Krankenkasse eine Echthaarperücke. Die Patientin kaufte auch in den folgenden Jahren neue Perücken. Dafür wollte die Kasse aber nicht mehr bezahlen und argumentierte, eine Echthaarperücke müsse mehrere Jahre halten. Notfalls könne die Frau sie aufarbeiten lassen.

Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse jedoch dazu, jedes Jahr die Kosten für eine Perücke zu übernehmen. Eine jährliche Beschaffung sei gerechtfertigt. Selbst nach einer Reparatur, die acht bis zwölf Wochen dauern würde, sei die Perücke nur noch eingeschränkt benutzbar, etwa beim Sport. Als dauerhafte Lösung seien reparierte Perücken nicht brauchbar. Der Frau sei es auch nicht zuzumuten, während einer Reparatur ihren kahlen Kopf mit einem Kopftuch zu verbergen.

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