Porno-drehende Erzieherin wurde zu Recht entlassen

München · Die Kündigung einer Erzieherin durch die Diakonie Neuendettelsau wegen ihrer Porno-Drehs war rechtens. Das Landesarbeitsgericht in München bestätigte gestern das Urteil aus der ersten Instanz des Arbeitsgerichts Augsburg.

Die sechste Kammer sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine "schwerwiegende sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie "im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht". Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Künzl. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Die 38-jährige Erzieherin war Anfang 2014 von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Sie hatte mehr als 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort