Gäfgens Anwalt will notfalls gegen Verrechnung klagen

Frankfurt. Der Anwalt des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen will notfalls vor Gericht ziehen, wenn die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird

Frankfurt. Der Anwalt des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen will notfalls vor Gericht ziehen, wenn die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird. "Nicht um einen neuen Prozess zu gewinnen, sondern weil es um das Symbol geht: Was der Staat hier tut, muss Konsequenzen haben, sonst wird das Urteil in seinem Zweck unterlaufen", sagte Anwalt Michael Heuchemer gestern. Das Recht sieht Heuchemer dabei auf seiner Seite: "In dem Fall gibt es nichts zu prüfen. Die Rechtslage ist sonnenklar." Das zeigten zwei Urteile des Bundesgerichtshofs.Das Land Hessen muss Gäfgen, der den Bankierssohn Jakob von Metzler tötete, nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts rund 3000 Euro Entschädigung zahlen, weil Gäfgen in einem Polizeiverhör Folter angedroht worden ist. dpa

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