Todesschütze von Berlin gesteht

Berlin. Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen in Berlin muss sich der mutmaßliche Täter wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs verantworten. Der 25-jährige Mehmet Y. habe die Tat bei der Polizei bereits gestanden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gestern. Gegen ihn wurde am Nachmittag Haftbefehl erlassen. Y

Berlin. Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen in Berlin muss sich der mutmaßliche Täter wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs verantworten. Der 25-jährige Mehmet Y. habe die Tat bei der Polizei bereits gestanden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gestern. Gegen ihn wurde am Nachmittag Haftbefehl erlassen.Y. soll am Donnerstag im Stadtteil Gesundbrunnen auf ein voll besetztes Auto geschossen haben, in dem auch seine 24-jährige Ex-Frau saß. Dabei wurden deren Mutter und deren Schwester getötet. Ihr Bruder wurde lebensgefährlich verletzt. Opfer und Täter stammen aus türkischen Zuwandererfamilien. Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus. Die Ex-Frau erlitt einen Schock.

Die Bluttat hatte sich am helllichten Tag auf offener Straße unter den Augen von Anwohnern abgespielt. Der Todesschütze war anschließend bewaffnet zu Fuß geflüchtet. Die Polizei fahndete europaweit mit Fotos nach Y. und stellte ihn am späten Sonntagabend in Berlin. Der 25-Jährige habe sich widerstandslos festnehmen lassen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Anschließend habe er die Ermittler zur Tatwaffe geführt, die in einem Gebüsch versteckt gewesen sei.

Die Ex-Frau des mutmaßlichen Täters hatte diesen laut Gerichtssprecher Tobias Kaehne schon im September vergangenen Jahres angezeigt, weil er damit gedroht hatte, sie zu töten, falls sie nicht zu ihm zurückkäme. Zudem war der Mann den Berliner Behörden als Gewalttäter bekannt. Er war im Oktober 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, wie Kaehne sagte. Das Verfahren habe sich jedoch verzögert, weil dieser nur schlecht Deutsch sprach und alle relevanten Dokumente für ihn ins Türkische übersetzt werden mussten. "Dies schreibt die europäische Menschenrechtskonvention so vor", sagte Kaehne.

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