Hessen legt Berufung gegen Gäfgen-Urteil ein
Wiesbaden. Das zu einer Entschädigungszahlung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen verurteilte Land Hessen legt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Dies teilte das Innenministerium gestern mit. Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei vor neun Jahren nach seiner Festnahme mit Folter gedroht hatte
Wiesbaden. Das zu einer Entschädigungszahlung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen verurteilte Land Hessen legt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Dies teilte das Innenministerium gestern mit. Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei vor neun Jahren nach seiner Festnahme mit Folter gedroht hatte. Die Polizisten hofften, der Entführer würde das Versteck des verschleppten Bankierssohns Jakob von Metzler preisgeben. dpa/dapd