Kindsmörder Gäfgen erhält 3000 Euro Entschädigung

Frankfurt. Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen (Foto: dpa) wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör 3000 Euro Entschädigung zahlen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen gestern Schadenersatz zu, wies seine Klage auf Schmerzensgeld jedoch ab

Frankfurt. Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen (Foto: dpa) wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör 3000 Euro Entschädigung zahlen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen gestern Schadenersatz zu, wies seine Klage auf Schmerzensgeld jedoch ab. Die Beamten hätten "durch die Androhung von Schmerzen planvoll und vorsätzlich in die Menschenwürde eingegriffen", urteilte das Gericht. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Die Polizeigewerkschaften und Opferverbände kritisierten das Urteil scharf. , Meinung dapd/afp

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