Fremdverschulden ausgeschlossen

Lyon · Der schwere Ski-Unfall von Formel-1-Legende Michael Schumacher ist nach Überzeugung der Ermittler nicht durch andere mitverschuldet worden: Die Staatsanwaltschaft im französischen Albertville hat ihre Untersuchungen zu dem Unfall eingestellt. Es gebe „kein Vergehen durch wen auch immer“, erklärte gestern Staatsanwalt Patrick Quincy.

Schumacher war am 29. Dezember im Skigebiet Méribel in den französischen Alpen zwischen zwei markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen. Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde der siebenfache Formel-1-Weltmeister in die Universitätsklinik von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag. Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase des 45-Jährigen eingeleitet, die laut Schumachers Familie aber noch länger dauern kann.

Schumachers Unfall habe sich außerhalb von regelkonform markierten Pisten ereignet, betonte Staatsanwalt Patrick Quincy. Die Ausschilderung und Markierung entsprächen "den geltenden französischen Vorschriften". Bereits Anfang Januar hatten die Ermittler mitgeteilt, dass Schumacher "absichtlich" die markierte Piste verlassen habe.

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