Oft noch Spielraum für eine Zusatzrente

Ich bin 37 Jahre alt und habe zwei Kinder, arbeite halbtags. Lohnt sich für mich ein Riester-Vertrag?Antwort: Auf jeden Fall. Neben der Grundzulage von 154 Euro im Jahr können Sie für jedes Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bekommen. Sollte ein Kind nach 2007 geboren sein, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich

Ich bin 37 Jahre alt und habe zwei Kinder, arbeite halbtags. Lohnt sich für mich ein Riester-Vertrag?Antwort: Auf jeden Fall. Neben der Grundzulage von 154 Euro im Jahr können Sie für jedes Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bekommen. Sollte ein Kind nach 2007 geboren sein, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich. So zahlt der Staat einen ordentlichen Beitrag für Ihre Altersvorsorge.Ich bin 44 Jahre alt, habe bereits einen Riester-Vertrag. Soll ich zusätzlich noch eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung machen?Antwort: Nach Möglichkeit ja, denn mit der Riester-Rente soll nur die Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus ausgegelichen werden. Deshalb ist es sinnvoll darüber hinaus vorzusorgen. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung Ihrer Versorgungslücke im Alter auch die Inflation. Das gilt vor allem wenn der Ruhestand noch in weiter Ferne liegt.Ich bin 60 Jahre alt und habe etwas Geld geerbt. Was kann ich noch für meine Altersvorsorge tun?Antwort: Sie können beispielsweise einen einmaligen Beitrag für eine private Rentenversicherung verwenden. Daraus können Sie eine Sofortrente erhalten, die Ihnen bis zum Lebensende gezahlt wird. Vorteilhaft ist die Besteuerung, denn steuerpflichtig ist nur der niedrige sogenannte Ertragsanteil der privaten Rentenzahlung. Für 60-Jährige liegt der Ertragsanteil bei 22 Prozent, das heißt 78 Prozent der Rentenzahlung sind grundsätzlich steuerfrei. Muss ich für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen?Antwort: Nein, in der Regel ist eine Gesundheitsprüfung nicht notwendig. Muss ich, wenn ich arbeitslos werde, meine betriebliche Altersvorsorge auflösen?Antwort: Nein, Betriebsrenten müssen bei Arbeitslosigkeit nicht angerührt werden. Auch Riesterrenten und Basisrenten bleiben bei Arbeitslosigkeit bestehen.Eine betriebliche Altersversorgung habe ich bereits. Soll ich zusätzlich eine Riesterrente abschließen?Antwort: Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, wie hoch Ihre Einkünfte im Alter sein werden. Reicht Ihnen das nicht aus, ist ein Riester-Vertrag eine geeignete Ergänzung.Kann ich auch für ein älteres Kind bei einem Riester-Vertrag eine Kinderzulage bekommen?Antwort: Die Kinderzulage können Sie erhalten, solange Sie kindergeldberechtigt sind.Kann jeder einen Riester-Vertrag abschließen?Antwort: Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist, kann einen zulagenfähigen Riester-Vertrag abschließen. Wer nicht berechtigt ist, kann einen abgeleiteten Vertrag abschließen, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag hat. redWeitere Informationen bietet die Broschüre "Die neue Rente". Sie kann kostenfrei beim Informationszentrum der deutschen Versicherer angefordert werden, Telefon (0800) 7 42 43 75.

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