Widerstand gegen Gesetz zu Lohngleichheit

Saarbrücken/Berlin · Die Saar-Wirtschaft bestreitet, dass das Gesetz zur Lohngleichheit bei Frauen und Männern überhaupt wirkt. Hiesige Arbeitnehmervertreter sehen in dem Vorhaben dagegen einen Schritt in die richtige Richtung.

Einen Tag nach der Einigung der Koalitionsspitzen auf ein Lohngleichheits-Gesetz gingen gestern in Berlin und auch in Saarbrücken die Debatten munter weiter. Während Vertreter der saarländischen Wirtschaft die Gesetzespläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD ) ablehnen, sehen Arbeitnehmervertreter darin einen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit bei Frauen und Männern.

Eben dies bestreitet Heino Klingen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes. "Das Gesetz hilft den Frauen nicht, bewirkt aber, dass die Unternehmen mehr Bürokratie haben werden." Schließlich erkläre sich das Gros der "vermeintlichen Lohnlücke" von 21 Prozent dadurch, dass Frauen schlechter bezahlte Berufe wählen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Es bleibe dann noch eine Differenz von sieben Prozent. Berücksichtige man auch, dass Frauen öfter für längere Zeit im Beruf aussetzen, betrage der Unterschied nur noch zwei Prozent, rechnet Klingen vor. Den Betrieben werde mit dem Gesetz ein hoher Aufwand zugemutet wegen einer Situation, für die sie nicht verantwortlich seien, beklagt er. Ähnlich äußert sich Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU). "Das Gesetz löst ein Problem, das es so gar nicht gibt." Die Bundesregierung solle lieber Frauen dazu ermutigen, gut bezahlte technische Berufe zu wählen, und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch mehr fördern, sagt Malter.

Für die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Saar, Bettina Altesleben, ist der Vorstoß der Koalition zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen "ein Schritt in die richtige Richtung". Es sei gut, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit zumindest für Betriebe ab 200 Mitarbeiter stärker in den Fokus rücken wird. Dort sollen die Arbeitnehmer das Recht auf Auskunft erhalten, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Altesleben glaubt nicht, dass die Frauen davor zurückschrecken, dieses Recht zur Auskunft einzufordern. Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, hofft, dass das Gesetz mehr Transparenz in den Betrieben schafft und eine Debatte über gerechte Bezahlung auslöst. Er hofft aber auch, dass eine Diskussion über die Wertigkeit von Berufen in Gang kommt. Otto stellt infrage, dass zum Beispiel ein Bänker, dem man Geld anvertraut, höher bezahlt wird als eine Erzieherin, "der wir unsere Kinder anvertrauen".

Schwesig will das Gesetz im Dezember ins Kabinett bringen, damit es Mitte kommenden Jahres in Kraft treten kann. Von da an hätten dann rund 14 Millionen Beschäftigte das Recht, binnen eines Monats zu erfahren, wie hoch ihr Verdienst ist im Vergleich zu mindestens fünf gleich eingruppierten Kollegen des anderen Geschlechts. Der Wirtschaftsflügel der Union will den Kompromiss nicht hinnehmen und drängt auf Nachverhandlungen. "Das darf so im Bundestag nicht beschlossen werden", sagte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand , Christian von Stetten (CDU ).

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