Welche Daten die Versicherungen sammeln

Wie Banken tauschen sich auch die Versicherer über mögliche Risiken bei Anträgen für Versicherungen aus. Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. Die Allianz Lebensversicherung speist allerdings seit Anfang des Jahres keine Daten mehr über Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Auch andere große Versicherer sind nicht dabei. Hintergründe zu dem Informationssystem erläutert dpa-Mitarbeiterin Annika Grah in Frage-Antwort-Form.

 Die Allianz hat die Datenlieferung an das Sammelsystem der Versicherer beschränkt. Foto: dpa

Die Allianz hat die Datenlieferung an das Sammelsystem der Versicherer beschränkt. Foto: dpa

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Was ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer?

Das System ist eine klassische Auskunftei ähnlich der Schufa , die für Kredite relevante Informationen sammelt. Es soll helfen, Risiken bei Anträgen besser zu bewerten und Betrugsfälle aufzuklären. So werde das gesamte auf Solidarität basierende System gestärkt, so die Argumentation der Versicherer. Denn ein Betrüger schadet auch anderen Versicherten. Seit 2011 wird das System von der zur Bertelsmann-Gruppe gehörenden Informa GmbH betrieben.

Um welche Daten geht es?

Gesammelt werden Informationen aus allen Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung. Die Informationen werden strikt nach Sparten getrennt und in zwei Pools gespeichert: für Anträge und für den Leistungsfall. Gespeichert werden Personen oder Objekte wie Fahrzeuge und Gebäude. Meldekriterien sind die Häufung von Schadensmeldungen, andere Auffälligkeiten bei Schadensmeldungen, die auf Betrug hinweisen und besondere Risiken. Das können im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen besonders gefährliche Berufe, Vorerkrankungen aber auch riskante Hobbys sein.

Was geschieht mit den Daten?

Zunächst geht es um einen Abgleich. Der Versicherer stimmt die Informationen aus dem Antrag mit denen im Datensystem ab. Gibt es starke Abweichungen, kann er beim Antragsteller nachhaken. Ob ein Antrag wegen einer Meldung im System abgelehnt wird, kommt auf den Inhalt an. Die Meldung allein darf nicht dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird.

Welches Problem sehen Verbraucherschützer ?

Nach der Erfahrung von Verbraucherschützern können die Informationen dazu führen, dass zum Beispiel im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen kein Vertrag zustande kommt. Bei ungünstigen Schadensverläufen etwa, habe es Fälle gegeben, in denen Versicherten gekündigt wurde und sie keinen neuen Vertrag bekamen, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen könne das von Nachteil sein. Liege eine schwere Erkrankung, die zu einer Verweigerung der Versicherung geführt habe, etwa vier bis fünf Jahre zurück, bleibe das im ungünstigen Fall noch über fünf weitere Jahre in der Datei gespeichert. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risiko-Lebensversicherungen fragen die Versicherer in der Regel den Krankheitsverlauf in den vergangenen fünf Jahren ab.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Der GDV hat mit Datenschützern 2013 einen Code of Conduct verfasst, in dem auch das HIS erwähnt wird. Dort sind unter anderem die Speicherfristen geregelt. Die Daten werden nach dem Datenschutzgesetz vier Jahre lang gespeichert. Allerdings beginnt die Rechnung im Kalenderjahr. Im schlimmsten Fall stecken die Informationen also knapp fünf Jahre in dem System.

Lohnt das System noch, wenn einzelne ausscheren?

Das müsste man nach Einschätzung der schleswig-holsteinische Datenschutzbehörde überprüfen. Nach Angaben von Informa machen Lebensversicherungen nur einen kleinen Anteil aus. Neben der Allianz liefern aber auch die Aachen Münchener oder die Hannoversche Leben keine Daten in dieser Sparte an das System. Bei den Kfz-Versicherungen hingegen sind laut Informa fast alle am deutschen Markt tätigen Versicherer dabe i.

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