Weniger Wartezeit, mehr Vorsorge

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stellt heute das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventionsgesetz vor. Nachfolgend die wichtigsten geplanten Neuerungen für Patienten und Versicherte.

Arzttermine : Für gesetzlich Versicherte soll sich die Wartezeit auf einen Facharzttermin spürbar reduzieren. Ärztliche Terminservicestellen sollen dafür sorgen, dass Patienten nur noch maximal vier Wochen darauf warten müssen. Findet sich kein niedergelassener Mediziner, soll die ambulante Behandlung in einem Krankenhaus erfolgen. Allerdings gilt die Vier-Wochen-Frist nur dann, wenn eine Behandlung in diesem Zeitraum "medizinisch erforderlich" ist.

Zweitmeinung: Um sich Klarheit über eine optimale Behandlung zu verschaffen, können Patienten schon heute eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Künftig soll das eine Leistung aller gesetzlichen Kassen sein. Festgelegt werden muss noch, für welche Operationen eine Zweitmeinung in Frage kommt.

Überversorgung: Schon bisher können Kassenärztliche Vereinigungen Arztsitze aufkaufen und stilllegen, wenn Mediziner in den Ruhestand gehen und es sich um Praxen in überversorgten Regionen handelt. Aus dieser Kann- wird nun eine Soll-Bestimmung. Auch die verschärfte Regelung schließt allerdings Nachbesetzungen nicht aus. So kann die Weitergabe innerhalb der Familie des Arztes erfolgen oder an einen Partner, der seit mindestens drei Jahren in der Praxis arbeitet.

Unterversorgung: Allgemeinmediziner, die in unterversorgten Gebieten praktizieren, sollen mehr Honorar bekommen. Auch von der schärferen Regelung zur Stilllegung von Praxen in überversorgten Planungsbezirken erhofft man sich eine bessere Verteilung der Mediziner.

Impfberatung : Wegen zunehmender Impfdefizite drohen sich Krankheiten wie Masern oder Windpocken wieder stärker in Deutschland auszubreiten. An eine Impfpflicht wagt sich Minister Gröhe nicht heran. Allerdings soll künftig gelten: Bevor Kinder eine Kita besuchen, müssen die Eltern nachweisen, dass sie bei einer Impfberatung waren. Unklar ist noch, was geschieht, wenn die Eltern sich verweigern.

Prävention: Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen pro Versichertem 3,82 Euro für gesundheitsfördernde und vorbeugende Maßnahmen ausgegeben. Darunter fallen zum Beispiel Angebote zur Bewegungsförderung und gegen den Stress am Arbeitsplatz. Das soll ausgebaut und gefördert werden. Umstritten ist, dass das Gesundheitsministerium mit dem Geld der Beitragszahler auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung , also ihre eigene Behörde mitfinanzieren will, und für private Kassen nur das Freiwilligkeitsprinzip in Sachen Prävention gelten soll.

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